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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2002 - 4 A 63/01   

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https://dejure.org/2002,23616
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2002 - 4 A 63/01 (https://dejure.org/2002,23616)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.12.2002 - 4 A 63/01 (https://dejure.org/2002,23616)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Dezember 2002 - 4 A 63/01 (https://dejure.org/2002,23616)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04

    Mitgliedsbeiträge der Psychotherapeutenkammer Bremen; Bemessung nach den

    Vielmehr weist das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf die Zulässigkeit einer Beitragsregelung hin, die die Kammermitglieder maßgeblich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (so auch OVG Münster, B. v. 27.12.2002 - 4 A 63/01 - MedR 2004, 275; a. A. Ortmann, Kammerbeiträge und Verfassungsrecht, NordÖR 2003, 473 ).
  • VG Göttingen, 14.09.2005 - 1 A 207/04

    Arzt; Beitragsmaßstab; Gesundheitsamt; Gleichheitssatz; Kammerbeitrag;

    In diesem Zusammenhang bezieht sich die Beklagte auf einen Beschluss des OVG Nordrhein Westfalen vom 27. Dezember 2002 - 4 A 63/01 -.

    Unzutreffend ist die Ansicht der Beklagten, es sei unschädlich, dass ihre Beitragsordnung für das Jahr 1999 keine eigene Beitragsgruppe für die nicht mit der Bekämpfung und Heilbehandlung befassten Ärzte aufweise, weil die Beitragsordnung 1999 ohnehin keinen vorteilsbezogenen Beitragsmaßstab enthalte und nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 4 A 63/01 - (MedR 2004, 275-277)) in diesem Fall eine Beitragsdifferenzierung nicht nötig sei.

  • VG Minden, 08.05.2015 - 2 K 693/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Betreibers von Energieanlagen zu

    vgl. dazu, VG Arnsberg, Urteil vom 21.08.2009, a.a.O.; auch OVG NRW, Beschluss vom 27.12.2002 - 4 A 63/01 -, beide veröffentlicht in juris.
  • OVG Hamburg, 11.12.2020 - 3 Bf 202/19

    Beitrag zur Landesärztekammer Hamburg; Differenzierung zwischen beamteten und

    Denn in dem Urteil geht es nur um die Frage, in welchem Umfang dann, wenn differenziert wird, der dabei angewandte Maßstab zur Berücksichtigung von Sondersituationen innerhalb der jeweiligen Beitragsgruppe zwingt (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 27.12.2002, 4 A 63/01, juris; OVG Bremen Urt. v. 29.11.2005, 1 A 148/04, NordÖR 2006, 113, 114).
  • VG Aachen, 28.03.2019 - 5 K 282/16

    Beitragsordnung; Selbsteinstufung; Diplom Psychologe; psychotherapeutische

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 4 A 63/01 -, juris.
  • VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05

    Psychologischer Psychotherapeut; Kammerbeitrag; Bemessung; Einkommen;

    Einen derartigen Vorteilsmaßstab hat die Beklagte jedoch gerade nicht gewählt und es ist aus höherrangigem Recht nicht zu beanstanden, das für das Beitragsjahr maßgebliche Einkommen als Maßstab der Beitragsbemessung heranzuziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.12.2002 - 4 A 63/01 -).
  • VG Münster, 10.02.2010 - 3 K 2222/08

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung der Pflichtmitgliedschaft zur

    vgl. zu Letzterem auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2002 -4 A 63/01-.
  • VG Minden, 19.12.2014 - 2 K 62/14
    vgl. dazu, VG Arnsberg, Urteil vom 21.08.2009, a.a.O.; auch OVG NRW, Beschluss vom 27.12.2002 - 4 A 63/01 -.
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